Wie viel zahlen Krankenkassen für Hörgeräte?
Krankenkassen können einen Zuschuss für ein Hörgerät gewähren. Dazu bedarf es eine ärztliche Verordnung, die der HNO-Arzt ausstellt. Zum Feststellen einer Hörminderung wird ein Hörtest durchgeführt und in einem Audiogramm ausgewertet.
Die Kostenbeteiligung der Krankenkassen variiert. Es gibt jedoch einen gesetzlichen Festbetrag, den jede Krankenkasse entrichten muss. Dieser Betrag schließt neben der Anschaffung eines Hörgerätes auch dessen Anpassung, das Testen, die Wartung sowie die Reparatur ein. Die Höhe des Zuschusses ist von der Art und des Grades der Schwerhörigkeit abhängig.
Zum derzeitigen Stand (07.05.2024) liegt der gesetzliche Festbetrag bei einer leichten bis mittelgradigen Schwerhörigkeit knapp über 700 Euro je Hörgerät. Bei einer schwergradigen, an Taubheit grenzenden, Schwerhörigkeit erhöht sich der Zuschuss geringfügig. Zusätzlich reservieren sich Krankenkassen eine Reparaturpauschale für bis zu sechs Jahre nach dem Kauf des Hörgerätes. Im unverschuldeten Schadensfall werden damit die Reparaturkosten beglichen. Insgesamt beträgt der geregelte Zuschuss für eine beidseitige Versorgung knapp 1.700 Euro. Lediglich die Rezeptgebühr von 10 Euro pro Hörgerät müssen Sie bei einem Hörgerät der Basisklasse entrichten. Ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten für den Kauf eines Hörgeräts besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung alle sechs Jahre.
Im Vergleich dazu bieten private Krankenversicherungen oft großzügigere Leistungen und können höhere Zuschüsse gewähren. Sie haben eigene Tarife und decken meist zusätzliche Leistungen ab, die über den gesetzlichen Festbetrag hinausgehen.
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Wird jedes Hörgerät bezuschusst?
Mit der gesetzlich geregelten Zuzahlung der Krankenkassen kann jeder eine Grundversorgung seiner Hörminderung mit einem Hörgerät der Basisklasse erhalten. Diese müssen dem technischen Standard entsprechen: digital einstellbar, mindestens 4 Kanäle und 3 Hörprogramme zur individuellen Abstimmung sowie Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung.
Es gibt jedoch viele Modelle, die aufgrund ihrer intelligenten Funktionsvielfalt, wie dynamische Geräuschunterdrückung und Bluetooth-Verbindung zu Multimediageräten, den Wert der Grundversorgung überschreiten. Die Mehrkosten müssen entsprechend selbst aufgebracht werden.
Wichtig: Unterscheiden Sie stets zwischen einer Hörhilfe und einem echten Hörgerät. Hörhilfen werden im Gegensatz zu Hörgeräten nicht bezuschusst. Den Unterschied haben wir hier erklärt.
Wie stelle ich den Antrag?
- Lassen Sie sich einen Termin bei einem HNO-Arzt für einen Hörtest geben. Dieser stellt Ihnen die Verordnung für ein Hörgerät aus, wenn sie medizinisch notwendig ist, also ein entsprechender Hörverlust diagnostiziert wird.
- Nun haben Sie 28 Tage Zeit, beim HNO-Arzt oder Hörgeräteakustiker die Versorgung zu starten.
- Ein Akustiker führt eine detaillierte Hörprüfung durch und empfiehlt passende Hörgeräte, die Ihren Bedürfnissen und den Vorgaben der Verordnung entsprechen.
- Lassen Sie sich ausführlich beraten, um ein geeignetes Hörgerät für sich zu finden. Wir von Hörgeräte Ehnert bieten Ihnen dafür unverbindlich ein kostenfreies Probetragen eines Hörgerätes an.
- Sobald Sie sich für ein Hörgerät entschieden haben, übernimmt Hörgeräte Ehnert alle weiteren Schritte für Sie. Wir erstellen den notwendigen Kostenvoranschlag und übermitteln diesen zusammen mit Ihrer Verordnung an die Krankenkasse. Wir kümmern uns um die gesamte Kommunikation mit der Krankenkasse, einschließlich der Einreichung der Unterlagen sowie Einholung notwendiger Genehmigungen.
- Sie erhalten von uns Bescheid, wenn die Genehmigung für die Übernahme der Kosten eingegangen ist.
- Ihr Hörgerät wird nun maßgeschneidert gefertigt.
- Sollten die Kosten des gewählten Hörgeräts über dem gesetzlichen Festbetrag liegen, müssen Sie zum Zeitpunkt der Abrechnung die Differenz selbst tragen oder eine Zusatzversicherung in Anspruch nehmen.
Wo sollte ich mein Hörgerät kaufen?
Hörgeräte können über zwei verschiedene Versorgungswege gekauft werden: Hörgeräteakustiker und Online. Der lokale Akustiker bietet dabei zahlreiche Vorteile, die diesen zur bevorzugten Wahl zum Kauf eines Hörgeräts machen.
Zunächst profitieren Sie von einer umfassenden, persönlichen Beratung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse, Umstände und Wünsche eingeht. Akustiker bieten eine breite Palette an Hörgerätemodellen und sind in der Lage, maßgeschneiderte Otoplastiken anzufertigen, die genau auf die Form Ihrer Ohren abgestimmt sind. Sie können durch direkte Gespräche und Untersuchungen ein tiefes Verständnis für Ihre spezifischen Anforderungen entwickeln und das optimale Hörgerät empfehlen.
Darüber hinaus ermöglicht der persönliche Kontakt eine sofortige Anpassung und Feinabstimmung des Geräts, um bestmöglichen Tragekomfort und optimale Hörleistung zu gewährleisten. Lokale Hörgeräteakustiker bieten auch wichtige Nachsorgeleistungen an, die essenziell sind, um die Langlebigkeit und Funktionalität Ihres Hörgeräts sicherzustellen.
Bei Hörgeräte Ehnert gehen wir noch einen Schritt weiter: Sollten Sie nicht in der Lage sein, eines unserer Fachgeschäfte persönlich zu besuchen, bieten wir einen Hausbesuchsdienst an. Dieser Service stellt sicher, dass Sie die benötigte Unterstützung in gewohnter Umgebung erhalten und Ihr Hörerlebnis optimal gestaltet wird. Unser Ziel ist es, Ihnen ein Höchstmaß an Komfort und Zufriedenheit zu bieten.
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