FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Hörgeräte. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, können Sie uns jederzeit direkt kontaktieren

Allgemeine Fragen

Sobald Sie merken, dass Gespräche, Fernsehton oder Geräusche im Alltag schwerer verständlich sind, kann ein Hörgerät sinnvoll sein. Ein Hörtest beim Hörakustiker gibt Klarheit. Je früher eine Versorgung erfolgt, desto leichter gewöhnt sich das Gehör daran.

Es gibt verschiedene Bauformen: Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO), Im-Ohr-Geräte (IdO) und nahezu unsichtbare Mini-Modelle. Welche Variante passt, hängt von Ihrem Hörverlust, dem Gehörgang und Ihren persönlichen Wünschen ab.

Ein Hörgerät hält im Schnitt 5 bis 7 Jahre. Die Lebensdauer hängt von der Pflege, dem Batterietyp oder Akkusystem und der täglichen Beanspruchung ab. Regelmäßige Wartung beim Hörakustiker verlängert die Funktionsfähigkeit.

Preise und Finanzierung

Ja, die Krankenkassen bezuschussen Hörgeräte in der Regel. Mit einem Rezept vom HNO-Arzt erhalten Sie ein Kassengerät meist ohne Zuzahlung. Für Komfortmodelle mit mehr Technik und Funktionen kann eine Eigenbeteiligung anfallen.

Die Kosten hängen von der Technik, der Ausstattung und dem Krankenkassenzuschuss ab. Viele Basis-Hörgeräte sind mit Kassenzuschuss zum Nulltarif erhältlich. Für Komfort- und Premium-Modelle fällt ein Eigenanteil an, den Sie dank unserer hauseigenen Finanzierung bequem in Raten begleichen können.
Wir bieten über drei Preismodelle an: Basis, Komfort und Premium. Diese unterscheiden sich in Funktionsumfang und Ausstattung der Hörgeräte.

Probetragen und Garantie

Sie können Hörgeräte zwei Wochen Probetragen.
Hörgeräte haben die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 24 Monaten. Diese gilt für Fehler, die zweifeslfrei durch den Bau des Gerätes herführen.
Die Garantie auf Akkus in Hörgeräten ist herstellerabhängig beträgt aber mindestens zwei Jahre.

Kinder Hörgeräte

Kinder können bereits im Säuglingsalter mit Hörgeräten versorgt werden – oft schon wenige Wochen nach der Geburt. Eine möglichst frühe Versorgung ist entscheidend, damit sich Sprache und Hörverarbeitung altersgerecht entwickeln können. Je früher ein Kind hört, desto besser kann es Geräusche, Stimmen und Sprache wahrnehmen und erlernen.

Nein, Kinder und Jugendliche sind in der Regel von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Das bedeutet: Für medizinisch notwendige Hörgeräte fallen keine Eigenanteile an.

Der Weg zum passenden Hörgerät kann Zeit und Geduld erfordern. Gerade in der Anfangsphase ist es wichtig, Ihrem Kind ausreichend Zeit zu geben, sich an das neue Hören zu gewöhnen. Beginnen Sie mit kurzen Tragezeiten und steigern Sie diese nach und nach.

Unterstützen und ermutigen Sie Ihr Kind dabei, das Hörgerät regelmäßig zu tragen und neue Höreindrücke zu entdecken. So wird es Schritt für Schritt zu einem selbstverständlichen Begleiter im Alltag. Kleine Belohnungen können zusätzlich helfen, die Motivation und Akzeptanz zu steigern.

Ein offener Umgang mit dem Thema Hörminderung ist besonders wichtig. Sprechen Sie innerhalb der Familie offen über das Hörgerät und die Hörsituation Ihres Kindes. So schaffen Sie Sicherheit und stärken das Selbstbewusstsein Ihres Kindes im Umgang mit anderen.

Auch im sozialen Umfeld – etwa bei Freunden oder im Kindergarten bzw. in der Schule – kann ein offenes Gespräch helfen, Verständnis zu fördern und mögliche Unsicherheiten abzubauen.

Darüber hinaus können Sie Ihr Kind im Alltag aktiv unterstützen: Kontrollieren Sie regelmäßig gemeinsam den Zustand des Hörgeräts, achten Sie auf den richtigen Sitz und übernehmen Sie die tägliche Pflege. So stellen Sie sicher, dass das Gerät zuverlässig funktioniert.

Grundsätzlich ja – Bewegung und Sport sind wichtig für die Entwicklung und sollten auch mit Hörgerät gefördert werden. Viele Sportarten sind problemlos möglich, bei anderen sind einfache Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll. Eine Übersicht finden Sie hier: „Sport mit Hörgeräten“.

Beim Baden oder Schwimmen sollten Hörgeräte jedoch grundsätzlich abgelegt und sicher, z. B. in einer Trockenbox, aufbewahrt werden. Zwar verfügen viele Geräte über sogenannte IP-Schutzklassen und gelten als „wassergeschützt“, jedoch bedeutet dies meist nur Schutz vor Spritzwasser oder kurzzeitigem Kontakt mit Wasser. Für längeres Untertauchen sind Hörgeräte in der Regel nicht geeignet.

Wichtig ist außerdem die Abstimmung mit Lehrern, Erziehern oder Trainern. Geben Sie Hinweise zur Kommunikation – wie deutliche Aussprache und Blickkontakt – damit Ihr Kind auch im Sport- oder Schwimmunterricht bestmöglich unterstützt wird.

Da sich das Ohr von Kindern ständig im Wachstum befindet, müssen insbesondere die Ohrpassstücke regelmäßig erneuert werden – bei kleinen Kindern teilweise schon nach wenigen Wochen. Hierfür ist in der Regel ein Rezept vom Facharzt erforderlich.

Auch das Hörgerät selbst sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden, meist alle 3 bis 6 Monate. So wird sichergestellt, dass die Versorgung optimal bleibt und sich an die Entwicklung Ihres Kindes anpasst. In vielen Fällen übernehmen die Krankenkassen diese Anpassungen häufiger als bei Erwachsenen.

Erfahren Sie hier, wie sie ein Hörgerät pflegen und warten: „Hörgeräte-Pflege“.

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Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie noch Fragen haben – wir unterstützen Sie dabei, das Beste für Ihr Hören und Ihre Lebensqualität zu erreichen.

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Hörgeräteakustik Ehnert
Lichtensteiner Str. 28
09399 Niederwürschnitz
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